Die eigene Pickerlstelle (§57a Österreich)
Viele Werkstätten haben eine eigene Pickerlstelle und bieten die §57a-Überprüfung selbst an, andere bringen die Fahrzeuge zur Konkurrenz, und wieder andere lassen das Pickerl einfach ganz weg. „Es ist aufwändig und teuer und rentiert sich nicht“, heißt es oft. Ein Überblick zeigt, was es wirklich kostet – und was es bringen könnte.
Welche Geräte brauchst du dafür?
| Ausstattung | Preis ab |
|---|---|
| Hebebühne oder Montagegrube mit ausreichender Beleuchtung | 1.000 € (gebraucht) |
| Rollenbremsprüfstand | 2.000 € (gebraucht) |
| Achslastwaage (günstige mobile Version) | 1.000 € |
| Gelenkspieltester (bei vielen Scherenhubtischen bereits integriert) | 1.000 € (gebraucht) |
| Abgasmessgerät | 2.000 € (gebraucht) |
| Scheinwerfereinstellgerät | 1.000 € |
| Bremsflüssigkeitstester (Wassergehalt bzw. Siedepunkt) | 200 € |
| Plakettenstanzgerät (manuell) | 1.500 € |
Dazu kommt eine geeignete Prüfhalle – bei großen landwirtschaftlichen Geräten wie Mähdreschern gibt es hier Ausnahmen. Diese Liste ist nur eine grobe Übersicht für §57a-Überprüfungen an PKWs, die Preise sind eher als Untergrenze zu sehen. Bei Arbeitsgeräten wie der Hebebühne lohnt es sich, etwas mehr in Qualität zu investieren, um später weniger für Wartung auszugeben – zumal in den meisten Werkstätten ohnehin schon eine Hebebühne vorhanden ist.
Wie bekommst du die Erlaubnis für die eigene Begutachtungsstelle?
Die §57a-Überprüfung muss von einer Person durchgeführt werden, die von der Landesregierung dazu ermächtigt wurde. Voraussetzung dafür ist der abgeschlossene Meister oder eine vergleichbare Ausbildung zzgl. nachgewiesener Arbeitszeit im KFZ-Bereich. Um die Ermächtigung der jeweiligen Landesregierung zu erhalten, muss ein länderspezifisch vorgegebenes Formular bzw. in manchen Bundesländern ein formloses Ansuchen gestellt werden. Genauere Informationen dazu findest du bei der Wirtschaftskammer (WKO) bzw. direkt bei deiner Landesregierung.
Gewinn erhöhen durch Prozessoptimierung
Kleine Optimierungen summieren sich schneller, als man denkt: Kann eine halbe Stunde pro Werkstattmitarbeiter und Tag zusätzlich verkauft werden, ergibt das in einem durchschnittlichen Betrieb mit 3,3 produktiven Mitarbeitern im Jahr schnell einen Wert um die 40.000 €.
Was bringt die eigene Pickerlstelle?
Die Preise für eine §57a-Überprüfung variieren, sind für PKWs mit 30–60 € aber eher niedrig angesiedelt. Der Grund: Der Preis lässt sich leicht vergleichen, weshalb viele Betriebe sehr wenig für die gesetzliche Überprüfung verrechnen. Mindestens sollte eine halbe Arbeitsstunde in Rechnung gestellt werden, um nicht draufzuzahlen.
Die Pickerlstelle finanziert sich durch die Mängel
Speziell freie Werkstätten ziehen eher ältere Fahrzeuge an, weil viele Marken bestimmte Garantieleistungen nur bei regelmäßigem Service in den eigenen Partnerwerkstätten gewähren. Je älter das Modell, desto wahrscheinlicher gibt es Mängel – und damit Arbeit und Umsatz, den sonst ein anderer Betrieb bekommen würde.
Auch für die Kundenbindung ist die eigene Pickerlstelle ein wichtiges Werkzeug: Die jährliche, freundliche Erinnerung an den Pickerltermin wird von Kunden geschätzt und keineswegs als Werbung aufgefasst. So kann eine freie Werkstatt besseren Service bieten, weil der Kunde sich um die §57a-Überprüfung überhaupt nicht mehr selbst kümmern muss.
Fazit: Kosten-Nutzen einer eigenen Begutachtungsstelle
Die Anschaffung will gut überlegt sein und ist nichts, was man nebenbei tätigt. Das Folgegeschäft aus den Überprüfungen ist aber nicht zu vernachlässigen, und in den Augen vieler Kunden gehört es einfach zum Komplettpaket einer Werkstatt, dort auch gleich die gesetzlichen Überprüfungen erledigen zu lassen.