OBFCM Verordnung zur Datenauslese 2023

OBFCM-Verordnung 2023 für Werkstätten

OBFCM – das musst du wissen

Die OBFCM-EU-Verordnung besagt, dass du bei der Überprüfung neuerer Fahrzeuge die Verbrauchsdaten aus dem Bordcomputer elektronisch übertragen musst.

Fakten:

  • OBFCM – „On Board Fuel Consumption Monitoring“ = Überwachung des Spritverbrauchs
  • Bei der Pickerl-Überprüfung (§57a) bzw. Hauptuntersuchung/TÜV (DE)
  • Fahrzeuge N1 & M1 ab Erstzulassung 2021
  • Gilt ab 20.05.2023

Du brauchst:

  • Ein geeignetes OBD-Lesegerät (Diagnosetester)
  • Eine einmalige Einrichtung der Schnittstelle

Wen betrifft die OBFCM-Verordnung?

In erster Linie sind Fahrzeughersteller, Werkstätten und Flottenbetreiber von der OBFCM-Verordnung betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass die Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sind und die Daten ordnungsgemäß erfasst und gemeldet werden. Auch Behörden und Organisationen, die für die Einhaltung von Umwelt- und Emissionsvorschriften zuständig sind, können von der Verordnung betroffen sein.

Fahrzeugbesitzer müssen sich in der Regel nicht direkt mit OBFCM beschäftigen. Sie können sich allerdings laut DSGVO gegen die Datenübermittlung entscheiden.

Die OBFCM-Datenauslese ist vorerst nur für Fahrzeuge der Klassen N1 & M1 vorgeschrieben:

  • Fahrzeugklasse N1 & M1
  • Erstzulassungsdatum ab 01.01.2021 bzw. Typengenehmigung ab 01.01.2020

Eine Ausweitung auf weitere Fahrzeugklassen ist allerdings vorhersehbar.

Alle Infos zu den OBFCM-Daten

Der Datenaustausch erfolgt im Rahmen der §57a-Überprüfung (Pickerl) in Österreich. In Deutschland erfolgt die Übermittlung während der Hauptuntersuchung.

Viele moderne OBD-Lesegeräte sind bereits für die OBFCM-Datenübermittlung geeignet. Manche Geräte benötigen ein Update – die meisten bekannten Hersteller haben es bereits fertiggestellt oder arbeiten gerade daran.

  1. Fahrzeug prüfen

    Klasse M1 & N1, Erstzulassung ab 2021 bzw. Typengenehmigung ab 2020.

  2. OBD-Auslesegerät

    Bei der Erstellung des Gutachtens wird automatisch erkannt, ob die OBFCM-Verordnung für das Fahrzeug gilt.

  3. Datenübermittlung

    Die Daten gehen über die jeweilige Schnittstelle direkt nach Brüssel.

  4. EU-Kommission

    Dort werden die Daten anonymisiert, verarbeitet und gespeichert.

Aktuell sieht es so aus, als würde die Fahrzeugidentifikationsnummer ebenfalls übermittelt.

Welche Geräte sind für die OBFCM-Datenübermittlung geeignet?

Das Diagnosegerät muss mit dem Fahrzeug kompatibel sein und den Anforderungen der OBD-II-Verordnung (On-Board Diagnostics) entsprechen.

Die meisten modernen Geräte bekannter Marken wie Bosch, Actia, Autel, Launch und Texa sind in der Lage, OBFCM-Daten auszulesen, zum Beispiel:

  • Bosch KTS-560
  • Actia Multi-Diag
  • Autel MaxiSYS MS906BT
  • Launch X431 PROS V4
  • Texa Axone Nemo

Es ist schwierig, spezifische Modelle zu nennen, die nicht für die Auslesung von OBFCM-Daten geeignet sind.

Welche Schnittstellen zur OBFCM-Datenübertragung gibt es?

Eine direkte Auflistung aller Schnittstellen je EU-Land ist noch nicht veröffentlicht.

AT

Österreich

Die ZBD (Zentrale Begutachtungsplaketten-Datenbank) stellt seit 19.05.2023 eine Schnittstelle zur Übermittlung zur Verfügung – im Rahmen der §57a-Überprüfung.

DE

Deutschland

Welche Schnittstelle zur Datenübertragung verwendet wird, ist aktuell nicht eindeutig zu klären. Am besten direkt beim Hersteller deines OBD-Lesegeräts nachfragen.

CH

Schweiz

Kein EU-Mitglied und somit von der Verordnung 2023/443 nicht direkt betroffen. Die Schweiz hat aber bereits eigene, von den EU-Richtlinien abgeleitete Emissionsvorschriften.

Nutzt du in Österreich einen EBV-Premium-Zugang, bekommst du zusätzlich eine kostenlose Lizenz für Werkstatt.Connect – die Daten sollen künftig auch über die neue Netman-5-Version versendet werden können.

Welche Fahrzeugdaten werden im Rahmen der OBFCM-Verordnung verarbeitet?

Bei allen betroffenen Fahrzeugen werden folgende Daten aufgezeichnet bzw. gespeichert:

  • Kraftstoffverbrauch (Liter)
  • Zurückgelegte Strecke (km)
  • Kraftstoffdurchsatz des Motors (Gramm/Sek. & Liter/h)
  • Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs (km/h)

Bei einigen Fahrzeugtypen können weitere Daten gefordert werden. Die detaillierte Auflistung findest du direkt in der Verordnung.

Was ist OBFCM?

Die EU-Verordnung zur Festlegung von Emissionsnormen gibt es bereits seit einigen Jahren. Die aktuelle Version 2023/443 trat mit 20.05.2023 in Kraft und verlangt die regelmäßige OBFCM-Datenübermittlung von Fahrzeugen der Klassen M1 & N1 ab Erstzulassung 01.01.2021.

On Board Fuel Consumption Monitoring, auf Deutsch etwa „Einrichtung zur Aufzeichnung des realen Kraftstoffverbrauchs“, überwacht den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Ausstoß im alltäglichen Gebrauch. Fahrzeuge werden dafür mit speziellen Sensoren ausgestattet, die den Verbrauch in Echtzeit messen. Die EU will damit sicherstellen, dass Verbrauchsdaten genau erfasst und gemeldet werden – und Hersteller animieren, ihre Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß transparent und praxisorientiert zu liefern. Der Endkunde soll so künftig genauere Informationen zum tatsächlichen Verbrauch bekommen und eine klimafreundlichere Kaufentscheidung treffen können.

Hier bekommst du Antworten

Die Europäische Kommission ist für die Umsetzung der OBFCM-Verordnung zuständig und die zentrale Anlaufstelle für persönliche Auskünfte. In Österreich steht zusätzlich die ZBD (Zentrale Begutachtungsplaketten-Datenbank) für Fragen zur Verfügung.

Fazit: Was du jetzt tun solltest

Prüf, ob dein OBD-Lesegerät bereits OBFCM-fähig ist oder ein Update braucht, und richte die Schnittstelle einmalig ein. Danach läuft die Datenübermittlung automatisch im Rahmen der §57a-Überprüfung bzw. Hauptuntersuchung mit.