KFZ Werkstatt ohne Meister eröffnen

Werkstatt ohne Meisterbrief eröffnen

Es ist ein harter Weg, bis man sich Meister nennen darf: Ein Vierteljahr und 8.000–10.000 € darf man schon einrechnen – von der Zeit, in der man kaum nebenbei arbeiten kann, ganz zu schweigen. Wer einen KFZ-Meisterbrief besitzt, nimmt seinen Beruf offensichtlich sehr ernst und ist zweifellos fähig, eine KFZ-Werkstatt ordentlich zu führen.

Doch unter bestimmten Umständen geht es auch ohne.

Die Nachsichtregelung (§28 Gewerbeordnung)

Nach 6 Jahren in einer leitenden Position oder aufgrund der Nachsichtregelung (§28 der Gewerbeordnung) kann eine KFZ-Werkstatt auch ohne KFZ-Meister betrieben werden. Aufgrund dieser Regelung lässt sich nach einschlägiger Ausbildung (HTL, Hochschule, BHS) und entsprechender Berufserfahrung ein KFZ-Unternehmen auch ohne Meisterbrief gründen. Mehr dazu findest du in einem Artikel von Auto & Wirtschaft zum Thema Werkstatt ohne Meister.

Gewinn erhöhen durch Prozessoptimierung

Kann eine halbe Stunde pro Werkstattmitarbeiter und Tag zusätzlich verkauft werden, summiert sich das in einem durchschnittlichen Betrieb mit 3,3 produktiven Mitarbeitern im Jahr schnell auf Werte um 40.000 €.

In 5 Schritten zur eigenen Werkstatt

1. Bevor es losgehen kann

Wie auch bei der Eröffnung einer Werkstatt mit Meisterbrief beginnt alles mit der Recherche: Informier dich zuerst, ob du eine Nachsichtregelung in Anspruch nehmen kannst oder ob du durch deine Ausbildung bzw. deinen bisherigen Job schon dazu geeignet bist.

2. Recherche vertiefen

Sobald geklärt ist, welche Möglichkeiten du hast, geht es an die Recherche weiterer wichtiger Bereiche:

  • Buchhaltung, Finanzprüfungen
  • Verrechnung: Rechnungen legen und Preise kalkulieren
  • Angebote legen
  • Recherchieren und Bestellen von Ersatzteilen
  • Lagerverwaltung
  • Kundenbetreuung
  • Werbung, Kundenakquise, Verkauf
  • Arbeitsvorbereitung, Zeiteinteilung
  • Telefondienst
  • Ordnung und Sauberkeit
  • Kaufentscheidungen für Geräte, Zubehör und Software
  • Behördenkontakt, Inspektionen und Audits

Das alles und mehr muss sich neben der eigentlichen Arbeit noch zeitlich unterbringen lassen. Mach dir klar: Die Stunden, die du direkt als Arbeit verkaufen kannst, machen nur einen Teil deiner Arbeitswoche aus.

3. Kosten und Finanzierung planen

Am besten erstellst du dir einen Kostenplan – die Gründung eines eigenen Betriebs ist mit vielen Kosten verbunden. Ein paar Beispiele:

  • Gebäude (Miete, Bau, Finanzierung)
  • Werkstatteinrichtung (Werkbank, Hebebühne …)
  • Lager (Regale, Fässer)
  • Größere Maschinen (Reifen-Montiermaschine, Prüfstände …)
  • Werkzeuge
  • Sanitäreinrichtungen (Toilette, Waschbereich …)
  • Büromöbel (Tisch, Schränke, Stühle …)
  • Bürobedarf (Computer, Drucker, Papier …)
  • Buchhaltung
  • Grundlegendes Marketing (Logo, Visitenkarten, Briefpapier …)
  • Reinigung (Reinigungskraft, Reinigungsausrüstung …)
  • Abfall (Container, Behälter, Entsorgung …)
  • Strom, Internet, Telefon, Heizung, Wasser und Abwasser

4. Business-Plan erstellen

Oft wird der Businessplan nur als lästiges Dokument gesehen, das von Banken gefordert wird, wenn man Geld braucht. Er zwingt aber auch dazu, sich über alle Bereiche der Selbstständigkeit Gedanken zu machen. Für einen Techniker ist es nicht alltäglich, sich mit Finanziellem, Marketing und den eigenen potenziellen Kunden zu beschäftigen – genau das muss ein selbstständiger Unternehmer aber können, um mit seiner Firma durchzustarten.

5. Voraussetzungen und gesetzliche Auflagen für die Werkstatteröffnung

Auch der Staat verlangt einiges von einem Gründer. Diese Punkte solltest du bezüglich Auflagen und Voraussetzungen für deine eigene KFZ-Werkstatt klären:

  • Gewerbeberechtigung (Infos dazu bei der WKO)
  • KFZ-Meister bzw. Nachsichtregelung
  • Auflagen zur Betriebsstätte
  • Anmeldung bei der WKO